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Projektrelevante Provenienzen im Suchportal bonnus

Seit 2016 werden im Rahmen der laufenden Katalogisierungen an der ULB Bonn in den Büchern gegebenenfalls vorhandene Provenienzen im Suchportal bonnus verzeichnet. Dies betrifft sowohl die fortschreitende Revision des Altbestands als auch die antiquarischen Neuerwerbungen. Verzeichnet werden zunächst unabhängig von der Raubgut-Thematik alle bei der Katalogisierung entdeckten Provenienzen.

Im Folgenden werden sukzessive im Suchportal bonnus ausgewiesene, belegte Raubgut-Fälle zusammengestellt.

Hinzu kommen Bände unter akutem Raubgutverdacht und solche, die in anderer Hinsicht von Relevanz für das Projekt sind. Die jeweilige Verlinkung gibt die bei ‚bonnus‘ bislang unter dieser Provenienz verzeichneten Bände aus. Davon unabhängig können die Bonner Bestände im Discovery-System durch Auswahl des Suchfelds ‚Provenienz‘ durchsucht werden.

Die erwähnten Bände werden zusätzlich nach und nach mit dem Attribut ‚NS-Raubgut‘ ausgezeichnet.

Es sei darauf hingewiesen, dass die folgende Liste nicht abgeschlossen ist. Sie folgt stattdessen stets dem Stand der aktuellen Recherchen im Projekt und ist zusätzlich an die daran anschließende Nachtragung von Provenienzen in ‚bonnus‘ gebunden.

ACHTUNG: Aufgrund der Implementierung des neuen Bibliothekssystems ALMA müssen die folgenden Verlinkungen nach und nach neu implementiert werden. Wir bitten hier um Ihre Geduld.

Die ins Suchportal bonnus aufgenommenen projektrelevanten Provenienzen lassen sich dabei wie folgt unterteilen.

Sekretierte Literatur
Sekretierte Literatur © ULB Bonn

1. Personen oder Personengruppen sowie Körperschaften, denen Objekte nachgewiesenermaßen entzogen wurden:

2. Personen oder Personengruppen sowie Körperschaften, von denen die Universitätsbibliothek die entzogenen Objekte unmittelbar erhielt:

3. Personen oder Personengruppen sowie Körperschaften, von denen die Universitätsbibliothek Objekte erhielt, der definitive Raubgut-Status aber nicht mehr belegt werden kann:

4. Personen oder Personengruppen sowie Körperschaften, für deren eingegangene Objekte zwar ein begründeter Anfangsverdacht auf Raubgut bestand, dieser aber durch Recherchen widerlegt werden konnte:

Stand: 17.09.2024

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