Ablieferung von Pflichtexemplaren und Amtlichen Veröffentlichungen
Sie möchten Ihr(e) Pflichtexemplar(e) abliefern?
Bitte schicken Sie ein Exemplar per Post an:
- Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Medienbearbeitung Pflicht
Adenauerallee 39-41
53113 Bonn
Wenden Sie sich bei Rückfragen zur Ablieferung gedruckter Publikationen gerne an pflicht@ulb.uni-bonn.de.
Sie können Ihr(e) Pflichtexemplar(e) auch persönlich bei uns abgeben, eine Terminabsprache ist per E-Mail oder Telefon (+49 228 73-5293) möglich.
Bitte liefern Sie ein Exemplar (mögliche Dateiformate (PDF, ...) per Formular ab:
Wenden Sie sich bei Rückfragen zur Ablieferung elektronischer Publikationen gerne an epflicht@ulb.uni-bonn.de.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Verlagspublikationen zu unserem Sammelbereich zählen?
Recherchieren Sie Ihren Verlagsort in unserer "Pflichtbezirk-ULB"-Karte. Liegt Ihr Ort im blaumarkierten Bereich, zählen Ihre Publikationen zu unserem Sammelbereich.Hintergrund zur Ablieferung von Pflichtexemplaren und Amtlichen Bekanntmachungen
Das Kulturgesetzbuch NRW §§ 52, 55–62, 67 vom 01.12.2021 beauftragt die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn damit, von allen im Regierungsbezirk Köln erscheinenden gedruckten sowie elektronische Publikationen ein kostenloses Exemplar als sogenanntes Pflichtexemplar
- in ihren Bestand aufzunehmen,
- zu verzeichnen,
- fachgerecht aufzubewahren und
- zur Verfügung zu stellen.
Gleiches gilt nach Maßgabe des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2008 auch für Amtliche Veröffentlichungen aus dem Regierungsbezirk Köln.
Kontakt
Veronica Albrink
Annette Peters