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28. Februar 2023

Vielhauer, Philipp Vielhauer, Philipp

Der evangelische Theologe Philipp Vielhauer (1914-1977) lehrte von 1951 bis zu seinem Tod an der Universität Bonn. Seinen Nachlass erhielt die Universitäts- und Landesbibliothek aus Familienbesitz.

NL Vielhauer
NL Vielhauer © ULB Bonn
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Philipp Adam Christoph Vielhauer wurde am 03. Dezember 1914 in Bali, Kamerun geboren. Seine Eltern, Maria († 1926) und Gustav Adolf Vielhauer (1880-1959), waren dort als Missionare der Basler Mission tätig.

Vielhauer besuchte die Schule vorwiegend in Basel. Gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Otto lebte er eine Zeitlang bei Pflegeeltern mennonitischen Glaubens in Durlach, wo er das humanistische Gymnasium besuchte. Nach dem Abitur nahm er das Studium der evangelischen Theologie auf.  Vielhauer besuchte zunächst die Universitäten in Basel und Marburg, bevor er nach Heidelberg wechselte, wo ihn vor allem Rudolf Bultmann und Martin Dibelius, bei dem er 1939 promoviert wurde, akademisch und privat besonders prägten.

Bereits während des Studiums wurde Philipp Vielhauer Mitglied der Bekennenden Kirche. Da er sich weigerte, die Treueerklärung zum nationalsozialistischen Staat zu unterzeichnen, blieb ihm eine Pfarrstelle in der badischen Landeskirche verwehrt. Er versah stattdessen eine Pfarrvertretungsstelle in der württembergischen Landeskirche.

Philipp Vielhauer wurde 1941 zum Kriegsdienst eingezogen. 1943 erlitt er in Russland eine schwere Kopfverletzung, die ihn zeitlebens beeinträchtigte.

1950 habilitierte sich Vielhauer an der Universität Göttingen, wo er seit 1947 lehrte. 1950 wurde  er Lehrstuhlvertreter, 1951 ordentlicher Professor für Neutestamentliche Wissenschaft und Religionsgeschichte an der Universität Bonn, an der er bis zu seinem Tod lehrte.

Philipp Vielhauer war mit der Romanistin Inge Vielhauer, geb. Pfeiffer verheiratet. Er verstarb am 23. Dezember 1977 in Bonn.

Den Nachlass Philipp Vielhauers erhielt die Universitäts- und Landesbibliothek von seinem Bruder Otto, von dem die meisten Beschriftungen der Dokumentenmappen stammen.

Die Benutzung des Nachlasses unterliegt den Bestimmungen des § 7 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW).


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