Max Grünhut wurde am 7. Juli 1893 in Magdeburg geboren. Seine Eltern waren jüdischer Herkunft, er wurde jedoch im evangelischen Glauben erzogen.
Nach dem Abitur in Wiesbaden studierte er von 1912 bis 1914 Jura an den Universitäten Heidelberg, München und Kiel, die erste juristische Prüfung legte er 1917 ab. Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs meldete er sich als Kriegsfreiwilliger, wurde jedoch wegen seiner starken Kurzsichtigkeit abgewiesen. Daraufhin leistete er während der gesamten Kriegsdauer freiwilligen Krankenpflegedienst in Militärkrankenhäusern.
1920 wurde Max Grünhut mit einer von Moritz Liepmann betreuten strafrechtshistorischen Arbeit an der Universität Hamburg promoviert. 1922 folgte die Habilitation, wiederum mit einer strafrechtshistorischen Arbeit über Anselm von Feuerbach.
Von 1922 bis 1923 war Max Grünhut Privatdozent für Strafrecht und Strafprozess, Zivilprozess und Einführung in die Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg.
Von 1923 bis 1928 lehrte er als Extraordinarius an der Universität Jena. In dieser Zeit wandte er sich der Kriminalpolitik und besonders der Gefängnispraxis zu und nahm an den Debatten zur Reform des Strafrechts und des Strafvollzugs regen Anteil.
Durch seine Mitarbeit in der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung wurde er auch im Ausland bekannt.
1928 wurde Max Grünhut als ordentlicher Professor - für Strafrecht, Strafprozessrecht und Zivilprozessrecht - und Nachfolger von Ernst Landsberg an die Universität Bonn berufen. Im Akademischen Jahr 1930/31 war er Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Ende 1933 verlor Max Grünhut wegen seiner jüdischen Wurzeln seinen Lehrstuhl. Er blieb vorerst in Bonn, erst Anfang 1939 floh er nach England und ließ sich in Oxford nieder.
Die Universität Oxford gewährte ihm zunächst ein Forschungsstipendium. 1947 machte sie ihn zum Lecturer und 1951 zum Reader in Criminology. Dies bedeutete die Etablierung der Kriminologie als akademische Disziplin.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entschied sich Max Grünhut gegen eine Rückkehr auf den Bonner Lehrstuhl. Er kam jedoch häufiger als Gastprofessor nach Bonn, nahm eine Honorarprofessur an und wurde 1953 als Emeritus wieder Mitglied der Fakultät.
Auch in seiner neuen Heimat, deren Staatsbürgerschaft er 1947 erwarb, engagierte sich Max Grünhut vielfältig außerhalb der Universität.
Er wurde Mitglied des Home Office Probation Advisory and Training Board, trat der Howard League of Penal Reform bei und gehörte dem Lutheran Council of Great Britain und der Evangelisch-Lutherischen Synode Deutscher Sprache im Vereinigten Königreich an. Aber auch an der Betreuung deutscher Kriegsgefangener in England wirkte er mit.
Er starb am 6. Februar 1964 in Oxford.
Max Grünhut war seit 1922 mit Elisabeth Braun verheiratet, die Ehe blieb kinderlos. Seine Ehefrau überlebte ihn um fünfzehn Tage und wurde kraft Testaments seine Alleinerbin. Das Ehepaar wurde in Hamburg im, auf den Großvater von Max Grünhut zurückgehenden, Familiengrab beigesetzt.
Wie der Nachlass an die Universität Bonn gelangte, ist nicht restlos geklärt. Der Nachlass lagerte bis zu seiner Wiederentdeckung und Übergabe an die ULB im Jahr 2019 jahrzehntelang im Keller des Kriminologischen Seminars der Universität Bonn.
Die Bibliothek von Max Grünhut wurde 1964 über das Bonner Antiquariat Behrendt verkauft. Die Bibliotheken der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät erwarben zahlreiche Bücher, in einzelnen finden sich weitere Zeugnisse zum Wirken und zu den Beziehungen von Max Grünhut.
Der Nachlass von Max Grünhut ist durch ein Inhaltsverzeichnis erschlossen.
Verzeichnis
- Nachlass Max Grünhut. Inhaltsverzeichnis. Bonn 2022