Am 29.06.1876 wurde Alexander als Graf zu Dohna in eine adelige Welt hineingeboren. Nach dem Abitur verließ er seine Heimatstadt Potsdam, um in Rom, Lausanne, Freiburg und Berlin Rechtswissenschaften und Philosophie zu studieren. Die Promotion erfolgte 1902 in Berlin, die Habilitation 1904 in Halle mit einer Arbeit zum Strafrecht. Danach lehrte er an der Universität Königsberg, wo er 1913 zum ordentlichen Professor ernannt wurde.
Eher ungewöhnlich für eine Person aus dem Adel trat zu Dohna 1918 der nationalliberalen Deutschen Volkspartei bei. 1920 gab er sein Abgeordnetenmandat wieder ab, um in die Wissenschaft zurückzukehren. Bis 1926 lehrte er in Heidelberg, danach an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn.
Viele seiner Zeitgenossen beschrieben Alexander Graf zu Dohna als aufrichtige und gütige Person sowie als kritischen Denker. Als Experte plädierte er für eine Modernisierung des Strafrechts. Anstelle der klassischen Vergeltungsstrafe sollte seiner Meinung nach eine präventiv und abschreckend wirkende Zweckstrafe treten. Dazu setzte er sich eingehend mit dem Gedanken der Willensfreiheit, der Verantwortlichkeit, des Motivs aber auch der sozialen Herkunft auseinander.
Er führte auch eine herzliche Korrespondenz mit seiner Schwester Freda-Marie Gräfin zu Dohna, wenngleich er manchmal mit ihrer politischen Denk- und Vorgehensweise haderte. Sie schrieb politische Artikel und stand der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei sowie der Frauenbewegung nahe. So liberal wie ihr Bruder auch war, die Gleichberechtigung von Mann und Frau wollte er nicht in allen Belangen mittragen. So sprach er sich in einem Vortrag aus dem Jahr 1920 dafür aus, Frauen nicht in das Richteramt zu berufen. Der sonst so präzise denkende zu Dohna begründete das lapidar mit der „physiologischen und psychologischen Konstitution“ der Frauen, fügte dem aber hinzu: „Das ist vielleicht nicht geeignet, sich populär zu machen, aber es ist wenigstens ehrlich.“
Auch unter der nationalsozialistischen Regierung ließ sich Alexander Graf zu Dohna nicht verbiegen. Selbst Mitglied der Bekennenden Kirche erstellte er eine Reihe von Rechtsgutachten für Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten für die Bekennende Kirche strafrechtlich angeklagt wurden, und verhinderte so eine Verurteilung. Mutig sprach er sich gegen die Verschärfung des § 175 aus, die die Nationalsozialisten 1935 eingeführt hatten. Er benannte die Gefahr der Denunziation und forderte letztlich sogar die ersatzlose Streichung des Paragraphen.
Das Ende des Nazi-Regimes erlebte Alexander Graf zu Dohna nicht mehr; er starb am 25.12.1944 in Bad Godesberg.
Der Nachlass von Alexander Graf zu Dohna wird in der ULB aufbewahrt und ist vollständig in Kalliope nachgewiesen.
In diesem Nachlass befinden sich auch einige der oben genannten Rechtsgutachten für Mitglieder der Bekennenden Kirche und der Vortrag aus dem Jahr 1920 (Signatur: NL Dohna : V), die Briefe an seine Schwester Freda-Marie (Signatur: NL Dohna : II : C ) und seine Schriften, u.a. „Die Bekämpfung homosexueller Betätigungen“ (Signatur: NL Dohna: I).
Im Zeitungsportal NRW finden sich Hinweise zum politischen Engagement von Freda-Marie Gräfin zu Dohna.