Seit dem 01.01.2022 gilt das "Kulturgesetzbuch NRW". Alle Kunst- und Kulturformen wurden hier erstmals in einem Gesetz gebündelt.
Das reicht von der Kunst-, Künstler*innen- und Kulturförderung über Musikschulen und Archiven bis zu Bibliotheken. Verbindlichere Rahmenbedingungen sind hier das Ziel.
Auch die gesetzlichen Bestimmungen für Landesbibliotheken sind "umgezogen" in das Kulturgesetzbuch.
Was heißt das nun für freie Künstler*innen, das kulturelle Erbe oder die Bibliotheken? Mehr zum Thema finden Sie im Gesetzestext.