Pflichtexemplare
Die „Pflichtablieferung“ von Publikationen (gedruckt, elektronisch, auf Datenträgern) soll sicherstellen, dass das kulturelle Erbe einer Region erhalten bleibt und zugänglich ist.
Traditionell ist dies Aufgabe von Landesbibliotheken.
Deshalb sammelt und präsentiert die ULB Bonn im Auftrag des Landes Monografien, Zeitschriften, Zeitungen, Karten, Noten etc. als sogenannte Pflichtexemplare, wenn sie im Regierungsbezirk Köln veröffentlicht wurden.
© ULB Bonn
Hier können Sie sehen, wie sich die Zuständigkeit in den letzten 200 Jahren verändert hat:
▼ Zeitstrahl
© ULB Bonn
Zeitstrahl in Textform:
- 1821: Die UB Bonn erhält den Auftrag, die amtlichen Veröffentlichungen der rheinischen Regierungsbezirke zur sammeln.
- 1825: Die UB Bonn wird Pflichtexemplarbibliothek für die ehemalige preußische Rheinprovinz.
- 1944: Zerstörung der Bibliothek am 18.10.1944. Verlust u.a. der Sammlung von Publikationen rheinischer Verlage.
- 1946: Neuordnung der Verwaltungsgrenzen. Die UB ist ab jetzt zuständig für den rheinischen Teil von NRW.
- 1983: Die nordrhein-westfälische Bibliographie (NWBib) wird ins Leben gerufen.
- 1993: Neuaufstellung der NRW-Landesbibliothek: Die UBs Bonn, Düsseldorf und Münster werden Universitäts- und Landesbibliotheken. Die ULB Bonn ist zuständig für den Regierungsbezirk Köln.
- 2011: Einführung der elektronischen Pflichtexemplarsammlung in NRW.
- 2013: Abstimmung der Sammelpraxis: erstes gemeinsames Sammelprofil der NRW-Landesbibliotheken.
- 2017: Angebot regionaler Tageszeitungen in elektronischer Version in Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek.
- 2021: Beginn der Webseitenarchivierung in Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek.
Kontakt
Veronica Albrink
Leitung Dezernat 6: Landesbibliothek
© Volker Lannert / Universität Bonn